Glücksspielregulierungsbehörden in Frankreich und Belgien unterzeichnen Kooperationsabkommen


Die Regulierungsbehörde für Online-Glücksspiele in Frankreich, L'Autorit e Nationale des Jeux (ANJ) und die belgische Kansspelcommissie (KSC), haben einen einzigartigen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Im Rahmen des Abkommens werden die beiden europäischen Industrieregulierungsbehörden zusammenarbeiten, um ihre Marktaufsichtskapazitäten zu stärken.
Der Deal wurde am 6. Juni auf der Veranstaltung des Gambling Regulators' European Forum (GREF) von ANJ-Präsidentin Isabelle Falque-Pierrotin und Magali Clavie, Präsidentin von KSC, unterzeichnet. Einige Tage später, am 9. Juni, unterzeichnete Falque-Pierrotin wurde vom GREF (Gambling Regulators' European Forum) zum Vorsitzenden der Organisation gewählt. Dieses Forum wurde 1989 gegründet und dient den europäischen Regulierungsbehörden als Anlaufstelle für die Kommunikation und Koordinierung ihrer Bemühungen.
Dieser Deal zwischen ANJ und die belgische Glücksspielkommission ermöglicht es beiden Regulierungsbehörden, Daten auszutauschen und in Regulierungsfragen zusammenzuarbeiten Frankreich Und Belgien. Darüber hinaus wird diese Vereinbarung es ihnen ermöglichen, gemeinsame Untersuchungen durchzuführen und entsprechende Berichte zu erstellen.
Zu den entscheidenden Funktionen dieser Vereinbarung gehören:
- Lizenzierungsverfahren
- Regulierung landgestützter und mobile Casino-Apps
- Gewährleistung des Verbraucherschutzes in beiden Ländern
Im Hinblick auf den Verbraucherschutz konzentriert sich das Dokument hauptsächlich auf Maßnahmen zur Regulierung von Glücksspielwerbung und zur Verhinderung von problematischem Glücksspiel. Darüber hinaus werden ANJ und KCA bei spezifischeren Regulierungsthemen in ihren jeweiligen Gerichtsbarkeiten zusammenarbeiten, darunter:
- Bekämpfung von Glücksspielbetrug
- Terrorismusfinanzierung im Glücksspielsektor
- Bekämpfung der Geldwäsche
In der Zwischenzeit haben die Aufsichtsbehörden schnell gehandelt, um etwaige Befürchtungen hinsichtlich Informationsverstößen zu zerstreuen. Sie behaupten, dass keine personenbezogenen Daten Teil des Informationsaustauschs zu regulatorischen Zwecken sein werden.
Die Vereinbarung ermöglicht es beiden Parteien, in bestimmten Situationen einen Antrag auf Datenaustausch abzulehnen. Es sieht vor, dass eine Regulierungsbehörde die Weitergabe von Daten verweigern kann, wenn die betreffenden Informationen von nationaler Bedeutung sind. Alternativ kann die Regulierungsbehörde die Weitergabe von Informationen verweigern, wenn dadurch ein Verfahren gegen den Betreiber gefährdet werden könnte.
Schließlich verpflichtet die Vereinbarung beide Regulierungsbehörden, sich gegenseitig über wesentliche Änderungen ihrer Regulierungsrahmen zu informieren. Vor der Unterzeichnung des Pakts erklärte Frankreichs ANJ erklärten, dass sie die Verwendung von Sportlerbildern in glücksspielbezogenen Nachrichten unter Strafe stellen würden. Die Regulierungsbehörde sagt, dass dieser Schritt dazu beitragen wird, Minderjährige vor Glücksspielen und Wetten zu schützen.
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